PFOS-Schaummittel: Nutzungsverbot und Haftungsrisiken

07.01.2019

Alternativen und Hilfen bei der Entsorgung von
AFFF-Schaummitteln

Aufgrund des Verwendungsverbotes gemäß Richtlinie 2006/122/EG von Schaummitteln mit
Perfluoroctansuflonsäure (PFOS) wird die Nutzung sowie die Entsorgung von betroffenen Schaumund
Feuerlöschmitteln zu einer zunehmenden Herausforderung für viele Feuerwehren und
Industriekunden. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung
vom 14. Juni 2018 (Az: III ZR 54/17) verdeutlicht, wie gegenwärtig das Problem für alle
Beteiligten ist. Bedingt durch die Nutzungsverbote sind viele betroffene Kunden auf der Suche nach
passenden Lösungen.

Das eigentliche Problem liegt oftmals darin, dass die Entsorgung von AFFF-Schaummitteln sowie
von fluorhaltigen Gebinden sehr teuer ist. In den meisten Fällen sogar teurer als die Anschaffung
geeigneter – fluorfreier – Produkte. In einer Mitteilung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen wird von 1.400 Euro Entsorgungskosten pro Kubikmeter berichtet.

In Zusammenarbeit mit dem Erfinder und Marktführer im Bereich der fluorfreien Schaummittel, der
Firma BIO-Ex, reagieren wir auf die Wünsche und Forderungen unserer Kunden und bieten Hilfe bei
der Umstellung fluorhaltiger Lagerbestände auf fluorfreie Produkte.
BIO-Ex übernimmt im Fall einer neuen Bestellung fluorfreier Schaummittel die kostenlose Rücknahme
unerwünschter AFFF-Schaummittel, in maximal derselben Menge, unter den auf Seite 2
genannten Bedingungen.

BIO-Ex übernimmt im Fall einer neuen Bestellung fluorfreier Schaummittel die kostenlose Rücknahme
unerwünschter AFFF-Schaummittel, in maximal derselben Menge, unter den auf Seite 2
genannten Bedingungen.

Weitere Informationen und Bedingungen für diese Aktion finden Sie hier.

Diese Aktion gilt bis zum 31. März 2019.

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